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Die Strafanpassung im Rahmen der Tagessatzgeldstrafe

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Die Tagessatzgeldstrafe im deutschen Strafrecht steht vor einem Dilemma zwischen Opfergleichheit und Verfahrensökonomie. Während seit Jahrzehnten versucht wird, die Geldstrafe durch die Definition des Nettoeinkommens im § 40 StGB opfergerecht zu gestalten, finden in der Praxis kaum Ermittlungen zur Tagessatzhöhe statt. Oft werden Schätzungen vorgenommen oder die Angaben des Täters ungeprüft übernommen. Dies wird von Andrea Farivar Meemar in einer Literaturanalyse und einer Befragung von Richtern und Staatsanwälten aufgezeigt. Das Dilemma kann jedoch gelöst werden, wenn die Festlegung der Tagessatzhöhe schematisch erfolgt, wobei das Nettoeinkommen als Hauptfaktor dient. Meemar präsentiert eine Neudefinition des strafrechtlichen Nettoeinkommens, die sowohl verfahrensökonomische Aspekte als auch Gesichtspunkte der Opfergleichheit berücksichtigt. Diese Definition orientiert sich am Steuerrecht und bezieht die familiäre Situation des Täters ein. Sie stellt ein Rechenschema vor, das eine einfache Berechnung der Tagessatzhöhe mithilfe von Steuerdaten ermöglicht. Zudem untersucht sie Bedenken bezüglich des Steuergeheimnisses, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Nemo-tenetur-Prinzips und kommt zu dem Schluss, dass eine gesetzliche Öffnung des Steuergeheimnisses zur Umsetzung des Rechenschemas notwendig ist.

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Die Strafanpassung im Rahmen der Tagessatzgeldstrafe, Andrea Farivar Meemar

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2009
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