Am 1. April 2009 tritt das total revidierte liechtensteinischen Stiftungsrechts in Kraft. Wesentliche Neuerungen sind erhebliche Verbesserungen bei der Foundation Governance, wie etwa die Einrichtung einer Stiftungsaufsichtsbehörde für gemeinnützige Stiftungen und Informationsrechte für Begünstigte. Veränderungen gibt es darüber hinaus bei der Gründung der so genannten hinterlegten Stiftungen sowie bei den Treuhandgründungen. Rechtzeitig zum Inkrafttreten des neuen Rechts informiert der Kommentar über die neue Rechtslage und ermöglicht zusätzlich den Vergleich mit der alten Rechtslage. Ein besonderes Gewicht bei den Erläuterungen wird auf der Frage gelegt, inwieweit die zum alten Recht ergangene Rechtsprechung weiterhin von Relevanz ist. Inhalt - artikelweise Erläuterung des neuen liechtensteinischen Stiftungsrechts - Anhang zu steuerlichen Aspekten
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Kurzkommentar zum liechtensteinischen Stiftungsrecht, Martin Schauer
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2009
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Am 1. April 2009 tritt das total revidierte liechtensteinischen Stiftungsrechts in Kraft. Wesentliche Neuerungen sind erhebliche Verbesserungen bei der Foundation Governance, wie etwa die Einrichtung einer Stiftungsaufsichtsbehörde für gemeinnützige Stiftungen und Informationsrechte für Begünstigte. Veränderungen gibt es darüber hinaus bei der Gründung der so genannten hinterlegten Stiftungen sowie bei den Treuhandgründungen. Rechtzeitig zum Inkrafttreten des neuen Rechts informiert der Kommentar über die neue Rechtslage und ermöglicht zusätzlich den Vergleich mit der alten Rechtslage. Ein besonderes Gewicht bei den Erläuterungen wird auf der Frage gelegt, inwieweit die zum alten Recht ergangene Rechtsprechung weiterhin von Relevanz ist. Inhalt - artikelweise Erläuterung des neuen liechtensteinischen Stiftungsrechts - Anhang zu steuerlichen Aspekten