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Rechtsschutzinstrumente des Bieters bei feindlichen Übernahmen

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Die Situation eines feindlichen Übernahmeangebots an Aktionäre einer deutschen börsennotierten Aktiengesellschaft ist seit der Übernahme der Mannesmann AG im Winter 1999/2000 breiter bekannt. In den letzten Jahren wurden die Abwehrbefugnisse des Managements im Falle eines feindlichen Übernahmeangebots umfassend untersucht und durch § 33 WpÜG gesetzlich geregelt. Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Bieters bei Überschreitung des gesetzlichen Rahmens wurden jedoch nur oberflächlich behandelt. Die herrschende Meinung stützt den Rechtsschutz auf das Aktiengesetz, wodurch der Bieter lediglich als Aktionär der Zielgesellschaft anerkannt wird. Der Verfasser kritisiert dieses aktienrechtlich begründete Modell aufgrund offensichtlicher Mängel und entwickelt stattdessen eine kapitalmarktrechtliche Grundlage für den Rechtsschutz. Dabei werden auch die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und grundlegende Fragen des Verhältnisses von subjektiv öffentlichem Recht und zivilrechtlichem Drittschutz behandelt. Zudem wird die Frage erörtert, ob Bieter in einer Bieterkonkurrenz Anspruch auf informationelle Gleichbehandlung haben und wie dieser durchzusetzen wäre. Der Autor präsentiert eine rechtstechnische Anknüpfung für kapitalmarktrechtlich fundierten Rechtsschutz und entwickelt ein konsistentes Modell, das auch über § 33 WpÜG hinaus Lösungen bietet.

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Rechtsschutzinstrumente des Bieters bei feindlichen Übernahmen, David Barst

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2008
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