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Kollektiver Rechtsschutz im englischen und deutschen Zivilprozessrecht

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Der kollektive Rechtsschutz hat in den letzten Jahren an Bedeutung im zivilprozessualen Schrifttum gewonnen. Besonders das englische Recht ist von Interesse, da es nicht nur als Ursprung bekannter kollektiver Rechtsschutzformen in den USA gilt, sondern auch aufgrund der seit den achtziger Jahren gewachsenen Erfahrungen mit zivilprozessualen Massenverfahren im Vereinigten Königreich. Der Autor analysiert die kollektiven Rechtsschutzinstrumente des englischen und deutschen Zivilprozesses umfassend und rechtsvergleichend. Er beginnt mit der Frage nach Wesen und Zweck des zivilprozessualen Rechtsschutzes und beleuchtet die Formen und Ziele des kollektiven Rechtsschutzes im Kontext des rechtsstaatlichen Gesamtsystems. In den Länderberichten werden die allgemeinen Instrumente zivilprozessualer Koordination und Repräsentation vorgestellt, bevor die kollektiven Rechtsschutzinstrumente, insbesondere die englischen Repräsentations- und Gruppenverfahren, genauer untersucht werden. Die gefundenen Lösungen werden hinsichtlich ihrer Zielsetzung und Rahmenbedingungen bewertet, und die Möglichkeit ihrer Übertragung wird erörtert. Der Verfasser zieht eine vorsichtige Bilanz und kommt zu dem Schluss, dass der Schutz vor Streuschäden und der Verletzung kollektiver Rechtsgüter nur schwer in den deutschen Zivilprozess integrierbar sind, da das geltende Recht der Wirksamkeit kollektiver Rechtsschutzformen enge Grenzen setzt.

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Kollektiver Rechtsschutz im englischen und deutschen Zivilprozessrecht, Stefan Einhaus

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2008
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