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Zur Notwendigkeit eines spezifischen Anti-Stalking-Straftatbestandes in Deutschland

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In ihrer Arbeit untersucht Gerda Löhr, ob Stalking in Deutschland strafwürdig und strafbedürftig ist. Ausgangspunkt bilden die Erkenntnisse der Stalking-Forschung sowie die Analysen der Anti-Stalking-Straftatbestände Australiens und acht weiterer Länder. Löhr gelangt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber mit dem neuen Nachstellungstatbestand in § 238 StGB eine Norm geschaffen hat, die Anwendungsschwierigkeiten verursachen und den Schutz von Stalkees im Vergleich zur vorherigen Rechtslage kaum verbessern wird. Mithin dient, so folgert sie, § 238 StGB primär der Ächtung von Stalking in der Gesellschaft. Es handelt sich somit um einen Akt symbolischer Gesetzgebung, der abzulehnen ist. Die Autorin schließt mit dem Vorschlag, Stalking-Opfer durch eine stärkere Aktivierung des GewSchG sowie durch intensivierte Bemühungen um eine Therapierung von Stalkern zu unterstützen.

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Zur Notwendigkeit eines spezifischen Anti-Stalking-Straftatbestandes in Deutschland, Gerda Löhr

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2008
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