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Fortpflanzungsfreiheit und das Verbot der Fremdeizellspende

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Die Publikation untersucht die Verfassungsmäßigkeit des umfassenden Verbots der Fremdeizellspende in Deutschland. Der Gesetzgeber befürchtet, dass die Fremdeizellspende die Mutterschaft spaltet und somit das Kindeswohl gefährdet. Mathias Reinke argumentiert, dass dieses Verbot das Fortpflanzungsrecht verletzt, das durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt ist und auch gleichgeschlechtliche Paare, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie Alleinstehende mit Kinderwunsch einschließt. Der gesetzgeberische Zweck, das Kindeswohl zu wahren, ist für das Verbot weder geeignet noch erforderlich. Zudem rechtfertigen das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, die Institutsgarantie und der wertleitende Charakter von Art. 6 Abs. 1 GG das Verbot nicht. Reinke zeigt auch, dass das Verbot gegen den Gleichheitssatz verstößt, was sich im Vergleich zu zulässigen Praktiken wie heterologer Insemination, Adoption und Blut- sowie Organlebendspende zeigt. Der Autor verneint somit die eingangs gestellte Frage. In Bezug auf den Beginn menschlichen Lebens erläutert Reinke, dass Keimzellen und Embryonen vor der Einnistung aufgrund ihrer mangelnden Grundrechtsfähigkeit und der geringen Wahrscheinlichkeit einer Geburt keine Grundrechtsträger sind.

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Fortpflanzungsfreiheit und das Verbot der Fremdeizellspende, Mathias Reinke

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2008
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