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Gewährleistungs- und Interventionsklage nach französischem Recht und Streitverkündigung nach schweizerischem und deutschem Recht im internationalen Verhältnis nach IPRG und Lugano-Übereinkommen unter Berücksichtigung des Vorentwurfs zu einer schweizerischen Zivilprozessordnung

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Im ersten Kapitel dieses Buches wird die schweizerische und deutsche Streitverkündung erläutert. Das Hauptgewicht wird auf die schweizerische bzw. kantonalen Regelungen, insbesondere auf die Frage, ob diese sich mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vertragen, gelegt. Im zweiten Kapitel wird die Interventionsklage am Beispiel der Regelung des Kantons Waadt und Frankreichs erklärt. Schwerpunkt des dritten Kapitels bildet Art. 6 Nr. 2 LugÜ, in welchem insbesondere auf das Erfordernis der Konnexität eingegangen wird. Thema des vierten Kapitels bildet der schweizerische Vorbehalt nach Art. V des Protokolls Nr. 1 LugÜ. Hier wird unter an-derem der Frage nach dem Streitverkündungsgrund und der Proble-matik, wie die Bindungswirkung der Streitverkündung im Anwend-ungsbereich des Lugano-Übereinkommens zu qualifizieren sind, nach-gegangen. Schliesslich erfolgt ein Überblick über die Regelung der Streitverkündung und der Streitverkündung mit Klage im Vorentwurf zur schweizerischen Zivilprozessordnung.

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Gewährleistungs- und Interventionsklage nach französischem Recht und Streitverkündigung nach schweizerischem und deutschem Recht im internationalen Verhältnis nach IPRG und Lugano-Übereinkommen unter Berücksichtigung des Vorentwurfs zu einer schweizerischen Zivilprozessordnung, Cornelia Dätwyler

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2005
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