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Ausländisches Recht im deutschen und englischen Zivilprozess

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Das deutsche Internationale Privatrecht ermöglicht die Anwendung ausländischer Rechtsordnungen, was in der globalisierten Welt dazu führt, dass deutsche Zivilgerichte zunehmend ausländisches Recht berücksichtigen müssen. Thomas Rogoz analysiert in seiner Monographie die dogmatischen Herausforderungen, mit denen deutsche Richter konfrontiert sind. Sie müssen sicherstellen, dass ausländisches Recht nicht hinter inländischem Recht zurücksteht und korrekt ermittelt wird. Dies betrifft die Anwendung von Rechtsnormen aus verschiedenen Ländern, wie französischem Erbrecht oder türkischem Scheidungsrecht. Zudem ist die Regel "iura novit curia" aufgrund von Sprachbarrieren nicht anwendbar. Ein rechtsvergleichender Blick auf England zeigt, dass dogmatische Schwierigkeiten minimiert werden, wenn ausländisches Recht als Tatsache betrachtet wird. In England sind die Parteien verantwortlich für die Darlegung und den Beweis ausländischen Rechts; andernfalls entscheidet das Gericht nach common law. Rogoz bietet abschließend praktische Lösungen zur Einführung ausländischen Rechts in den Prozess, mit einem besonderen Fokus auf den Sachverständigenbeweis. Der Vergleich mit England verdeutlicht die Stärken und Schwächen dieses Beweismittels.

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Ausländisches Recht im deutschen und englischen Zivilprozess, Thomas Rogoz

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2008
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