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Der Regress des Letztverkäufers

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Im Jahr 1999 verabschiedete die Europäische Kommission die Richtlinie 1999/44/EG, die sich mit den Rechten von Verbrauchern bei mangelhaften Waren beschäftigt. Diese Richtlinie regelt die Rückgriffsrechte zwischen dem Letztverkäufer und seinem Lieferanten sowie die gesamte Vertriebskette. Art. 4 der Richtlinie gewährt Händlern, die an Verbraucher verkaufen, ein Regressrecht gegen ihre Vormänner in der Vertriebskette und lässt den EU-Mitgliedstaaten Spielraum bei der Umsetzung. Hierbei können sie zwischen Stufenregress, Direkthaftung oder einer Kombination beider Optionen wählen. Diese Handlungsspielräume könnten jedoch die angestrebte Einheitlichkeit des europäischen Rechts gefährden. Silke Bittner untersucht die europarechtliche Ausgestaltung des Letztverkäuferregresses und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht. Sie analysiert die Umsetzung von Art. 4 in Deutschland, Österreich und England, wobei der Fokus auf der Richtlinienkonformität der nationalen Regelungen liegt. Die rechtsvergleichende Analyse zeigt die Herausforderungen einer Harmonisierung des Privatrechts in der EU auf. Obwohl Deutschland, Österreich und England sich für einen Stufenregress entschieden haben, bestehen erhebliche Unterschiede in den Transformationsregelungen, die den Harmonisierungsefforts der Kommission entgegenwirken und zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

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Der Regress des Letztverkäufers, Silke Bittner

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2008
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