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Praxis der Strafzumessung

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Das Recht der Strafzumessung ist im Strafgesetzbuch nur begrenzt geregelt, wobei die individuelle Würdigung von Tat und Täter durch den Strafrichter entscheidend für die Strafe ist. Eine präzise Kenntnis der Strafzumessungspraxis ist für Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger von zentraler Bedeutung. Das Werk bietet eine systematische und praxisorientierte Darstellung, ergänzt durch zahlreiche Beispiele und Bearbeitungsschemata. Es behandelt das Instrumentarium der Sanktionen, die relevanten Umstände der Strafzumessung, den Vorgang selbst, die Gesamtstrafe sowie die Feststellung der maßgeblichen Tatsachen. Zudem werden die strafzumessungserheblichen Aspekte in den Urteilsgründen und deliktsspezifische Umstände behandelt. Die Neuauflage berücksichtigt die seit Herbst 1994 veröffentlichten gesetzlichen Änderungen, Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2001. Neu aufgenommen wurden die Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB) im Katalog der deliktsspezifischen Strafzumessungsumstände. Dr. Gerhard Schäfer leitet einen Strafsenat des Bundesgerichtshofes, während Dr. Günther Sander und Gerhard van Gemmeren, beide erfahrene Richter, zur Expertise beigetragen haben.

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Praxis der Strafzumessung, Gerhard Schäfer

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2001
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