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Die "Berücksichtigung" von Eingriffsnormen im deutschen und englischen internationalen Vertragsrecht

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Die Berücksichtigung von sogenannten 'Eingriffsnormen', insbesondere ausländischen, durch Zivilgerichte ist ein umstrittenes Thema im internationalen Privatrecht, insbesondere im internationalen Schuldvertragsrecht. Diese Normen, wie etwa Exportverbote, sollen übergeordnete öffentliche Interessen durchsetzen, indem sie die Nichtigkeit zivilrechtlicher Verträge anordnen. Dadurch passen sie nicht recht in das bestehende kollisionsrechtliche Verweisungssystem, das primär auf den Ausgleich privater Interessen ausgerichtet ist. Mathias Kuckein beleuchtet zunächst die relevanten englischen Leitentscheidungen und untersucht die terminologischen, dogmatischen, systematischen und rechtspolitischen Grundlagen der 'Eingriffsnormenproblematik' aus deutscher Perspektive. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für eine kritische Auseinandersetzung mit dem geltenden englischen Recht. Der Autor stellt das vorhandene englische (Fall-)Material systematisch dar und bewertet es anhand der Ergebnisse der Diskussion des deutschen Rechts. Abschließend hinterfragt Kuckein kritisch die zu Beginn geschilderten englischen Entscheidungen und bietet teilweise abweichende Lösungen an. Für seine Dissertation erhielt er am 1. Februar 2008 den Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer München an der Universität Passau.

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Die "Berücksichtigung" von Eingriffsnormen im deutschen und englischen internationalen Vertragsrecht, Mathias Kuckein

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2008
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