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Rechtssystem- und Rechtsstaatsförderung sind zentrale Elemente der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Oliver Meinecke konzentriert sich auf das Engagement Deutschlands und den Typus des »Rechtsprojekts«, das bilaterale Initiativen zur Unterstützung rechtlicher Reformen in Entwicklungs- und Schwellenländern umfasst. Im theoretischen Teil wird Rechtsstaatlichkeit als Ziel der Entwicklungspolitik umrissen, während Förderansätze und Prinzipien wie »Modelloffenheit« und »Berücksichtigung von Rechtspluralismus« diskutiert werden. Zudem werden Legitimationskriterien für Rechtsprojekte herausgearbeitet. Anhand zweier Projekte der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Südafrika und Sambia analysiert der Autor Förderchancen, Risiken und den Umgang mit normativen Herausforderungen. Ein eigenes Konzept zur Projektanalyse wird vorgestellt, das ein Raster zur Wirkungsanalyse sowie Typologien der eingesetzten GTZ-Ressourcen und Rollen der Projektleitung umfasst. Eine Einführung in die Rechtssysteme Südafrikas und Sambias ermöglicht eine präzise Beschreibung der rechtlichen Beratungsfelder. Meinecke plädiert für ein mehrdimensionales Verständnis von Rechtsprojekten, die ihr Potenzial entfalten können, wenn Beratungs- und Finanzleistungen flexibel kombiniert werden und die Projekte als Plattform für den internationalen Rechtsdialog dienen. Die Arbeit schließt mit praxisorientierten Empfehlungen.
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Rechtsprojekte in der Entwicklungszusammenarbeit, Oliver Meinecke
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