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Das Phänomen der Due Diligence hat in den letzten Jahren stark zugenommen, insbesondere bei größeren und mittleren Unternehmenskäufen. Es gab jedoch lange Diskussionen darüber, wie sich die Due Diligence mit geltendem Recht vereinbaren lässt, insbesondere in Bezug auf Informationsweitergabe und Insiderrecht. Diese Fragen wurden überwiegend bejaht, doch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) hat neue Unsicherheiten geschaffen. Die Änderung des § 14 WpHG von „unter Ausnutzung“ zu „unter Verwendung“ hat Bedenken aufgeworfen, ob Due-Diligence-Prüfungen vor Paketerwerben weiterhin zulässig sind. Diese Thematik wird in der vorliegenden Arbeit behandelt. Lukas Kemnitz erläutert zunächst das Phänomen der Due Diligence und die damit verbundenen praktischen und rechtlichen Notwendigkeiten. Er analysiert die bisherige Rechtslage und die wirtschaftspolitischen Hintergründe des Insiderrechts. Im Hauptteil wird untersucht, ob die Änderungen durch das AnSVG den bisherigen Ansatz infrage stellen. Hierzu wird ein eigenes Interpretationsmodell für nationale Vorschriften entwickelt, das zur belastbaren Interpretation des neuen Rechts führt. Das Ergebnis zeigt, dass der bestehende Rechtszustand weitgehend unverändert bleibt: Due-Diligence-Prüfungen vor Unternehmenskäufen sind weiterhin mit dem geltenden Recht vereinbar.
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Due Diligence und neues Insiderrecht, Lukas Kemnitz
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- 2007
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