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Signaturmissbrauch und Rechtsscheinhaftung

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Die Arbeit thematisiert die Haftung von Signaturschlüssel-Inhabern für den Missbrauch ihrer Schlüssel durch Dritte im modernen Rechtsgeschäftsverkehr. In der Literatur wird eine Fortbildung der Rechtsprechung zu Scheinvollmachten und Blankettmissbrauch vorgeschlagen, die als Rechtsscheinhaftung qualifiziert werden. Diese Thematik ist besonders umstritten und wird in Form der Anscheinsvollmacht diskutiert. Daniel Schnell verfolgt nicht das Ziel, eine neue Theorie zu entwickeln, sondern möchte die bestehende Diskussion mit den zentralen Regelungen des Rechtsgeschäftsrechts in den §§ 104 bis 185 BGB verknüpfen. Obwohl der Begriff des Rechtsscheins dort nicht explizit vorkommt, wird die Anknüpfung an unrichtige Scheinverhältnisse grundlegend behandelt, insbesondere in den §§ 116 ff. BGB. Diese Bestimmungen sind in Verbindung mit den §§ 171 I, 172 I BGB über Vollmachtskundgaben von Bedeutung. Der Rechtsschein wird als eine Umkehrformulierung der negativen Haftung des Geschäftsgegners nach § 122 II BGB bei Unrichtigkeit des Scheins verstanden. Diese Aspekte sind seit den frühen Arbeiten von v. Seeler, Wellspacher und Naendrup unter speziellen Theorien wie Larenz' Geltungstheorie und Canaris' Vertrauenstheorie in den Hintergrund gerückt und haben die Privatrechtsdogmatik negativ beeinflusst.

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Signaturmissbrauch und Rechtsscheinhaftung, Daniel Schnell

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2007
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