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Rechtsbruch als unlauteres Marktverhalten

Tatbestand und Anwendungsbereich des § 4 Nr. 11 UWG in Abgrenzung zur Fallgruppe "Vorsprung durch Rechtsbruch"

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Die Bewertung, ob eine Wettbewerbshandlung unlauter ist, weil sie gegen eine Vorschrift verstößt, zählt zu den komplexesten Fragen im Wettbewerbsrecht. Die Fallgruppe „Vorsprung durch Rechtsbruch“ aus § 1 UWG a. F. ist nun in § 4 Nr. 11 UWG n. F. integriert. Axel von Walter untersucht die Rechtsentwicklung unter dem alten UWG, um den neuen Rechtsbruchtatbestand in § 4 Nr. 11 UWG zu differenzieren. Er zeigt, dass dieser Tatbestand einen strengen Marktbezug hat und nicht mehr die gesamte Rechtsordnung schützt. Der „Wertbezug“ einer Norm und der Vorsprungsgedanke sind im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung nicht mehr entscheidend. Die Merkmale des § 4 Nr. 11 UWG werden detailliert erläutert, ebenso das Verhältnis zu § 3 UWG sowie die Behandlung von Verstößen gegen nicht-gesetzliche Regeln. Zudem werden die potenziellen Auswirkungen der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auf den Rechtsbruchtatbestand thematisiert. In einem eigenen Kapitel kommentiert der Autor zahlreiche Vorschriften aus der Perspektive von § 4 Nr. 11 UWG und bietet praktische Beispiele für die Anwendung des Rechtsbruchtatbestandes im Wettbewerbsrecht. Das Werk wurde 2007 mit dem Fakultätspreis der Ludwig Maximilians Universität München ausgezeichnet.

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Rechtsbruch als unlauteres Marktverhalten, Axel von Walter

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2007
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