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Die staatliche Infrastrukturgarantie für die als Wirtschaftsunternehmen geführten Eisenbahnen des Bundes in Deutschland

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Die Sondervermögen des Bundes – die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn – wurden im Jahre 1993 nach einer Verfassungsänderung und der Verabschiedung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes (ENeuOG) privatisiert. Der Staat erfüllt seine Infrastrukturverantwortung nicht mehr durch die Selbsterbringung, sondern er gewährleistet, dass die für das Dasein notwendigen Leistungen von Privaten durch freien und unverfälschten Wettbewerb erbracht werden. Das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hat im Rahmen einer Umsetzung der europäischen Richtlinien die Trennung zwischen dem Betrieb der Eisenbahninfrastruktur und der Erbringung der Eisenbahnverkehrsdienstleistung, einen freien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur bzw. das diskriminierungsfreie Zugangsentgelt in dem Allgemeinen Eisenbahngesetz vorgesehen. Die Regulierungsbehörde (die Bundesnetzagentur) überwacht die Einhaltung der Vorschriften der Zugangs- und Entgeltregulierung und ist befugt, ihre Aufsicht sowohl ex ante als auch ex post vorzunehmen.

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Die staatliche Infrastrukturgarantie für die als Wirtschaftsunternehmen geführten Eisenbahnen des Bundes in Deutschland, Jingwen Zhu

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2007
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