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Die menschliche Person bildet den Kern unseres Werte- und Rechtssystems. Die rechtliche Anerkennung der menschlichen Persönlichkeit manifestierte sich durch die Ableitung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG. Dieses Recht wurde erstmals 1954 von der höchstrichterlichen Zivilrechtsprechung anerkannt, nachdem ein langer Weg zurückgelegt wurde. Der Autor untersucht die historische Entwicklung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts, beginnend im römischen Recht und verfolgt die gesamte deutsche Rechtsgeschichte. Dabei wird analysiert, ob bereits in der Vergangenheit Rechtsinstitute existierten, die unserem heutigen allgemeinen Persönlichkeitsrecht ähnlich sind. Die Studie beleuchtet die Entwicklung bis zur Anerkennung und Ausgestaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Literatur, Rechtsprechung und Gesetzgebung. Abschließend erfolgt eine Bestandsaufnahme der heutigen Erscheinungsformen und ein Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen. Der Verfasser hat die umfassende Aufgabe übernommen, die wesentlichen Entwicklungslinien dieses Rechts über mehr als 2000 Jahre Rechtsgeschichte darzustellen. Zu jeder Periode werden neue Denkansätze und Perspektiven präsentiert. Bei der Analyse der Literatur und Quellen hat der Autor eine gezielte Auswahl getroffen, um das Werk auf das notwendige Maß zu beschränken.
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Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner historischen Entwicklung, Klaus-Martin Seel
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- 2007
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