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Versicherungsrechtsmodernisierung

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Am 11. Dezember 2006 hat das Kabinett den Regierungsentwurf zum neuen Versicherungsvertragsgesetz beschlossen. Nach langer Diskussion soll zum 1. Januar 2008 die bisher größte Reform des Versicherungsvertragsgesetzes in Kraft treten. Rechtspolitische und tatsächliche Entwicklungen machten es nötig, das VVG im Rahmen einer Gesamtreform zu novellieren. Die Reform des aus dem Jahre 1908 stammenden deutschen Versicherungsvertragsgesetzes zielt insbesondere darauf, den Verbraucherschutz zu stärken. In diesem Band werden die Vorträge von Professor Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld, und Rechtsanwalt Dr. Theo Langheid, Mitglied der VVG-Reform-Kommission, veröffentlicht. Sie betrachten den Regierungsentwurf aus verschiedenen Perspektiven. Beleuchtet werden Kritikpunkte aus nationalem und europäischem Blickwinkel und aus der Sicht der Verbraucher.

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Versicherungsrechtsmodernisierung, Ansgar Staudinger

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2007
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