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Beweisvereinbarungen im Zivilrecht

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Über sog. „Beweisverträge“ diskutiert die Prozessrechtswissenschaft seit nahezu 100 Jahren, jedoch vielfach in undifferenzierter und terminologisch nicht einheitlicher Weise. Der Autor wählt daher bewusst den neutralen Oberbegriff der „Beweisvereinbarung“ und versteht hierunter alle Absprachen über die Beweisführung und Beweisaufnahme. Ausgangspunkt ist die Figur des Prozessvertrages, der als materiell-rechtliches Geschäft über prozessuale Beziehungen verstanden wird. Dieser „Doppelnatur“ folgt die grundlegende Unterscheidung von Wirksamkeit und Wirkung der Beweisvereinbarung. Zunächst werden allgemeine rechtsgeschäftliche Grundsätze und ihre Anwendung auf Beweisvereinbarungen untersucht. Sodann wird der Frage nachgegangen, inwieweit der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme der Parteiendisposition unterliegt und in welchem Maße Schiedsgutachtenabreden zulässig und verbindlich sind. Der Kern der Arbeit betrachtet die einzelnen denkbaren Vertragstypen, je nach Anknüpfungspunkt, d. h. der Beweisbedürftigkeit, den Beweismitteln, sowie der Beweiswürdigung und Beweislast. Schließlich widmet sich die Untersuchung den beweiserheblichen Absprachen der Parteien im Bezug auf die Zwangsvollstreckung, insbesondere das Verfahren der Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel.

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Beweisvereinbarungen im Zivilrecht, Holger Jäckel

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2007
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