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Interessenkonflikte im deutschen und englischen Vertretungsrecht

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Alle nationalen Rechtsordnungen in Europa regeln, dass Rechtsgeschäfte, die einen Vertreter in einen Interessenkonflikt verwickeln, den Geschäftsherrn möglicherweise nicht binden. Stephan Festner untersucht die Regelungen im deutschen und englischen Vertretungsrecht. Obwohl beide Systeme bei der Behandlung von Interessenkollisionen durch Selbstkontrahieren, Mehrvertretung oder treuwidrigem Vertreterhandeln ähnliche Ergebnisse erzielen, basieren sie auf unterschiedlichen Prinzipien. In Deutschland spielt die Personenidentität eine entscheidende Rolle, während in England der Interessenkonflikt selbst als zentrale Voraussetzung gilt. Hierbei wird die Tätigkeit eines Vertreters auf beiden Seiten eines Rechtsgeschäfts nur als Indiz für die Beweislastverteilung betrachtet. Auch die Rechtsfolgen unterscheiden sich: In Deutschland führt dies zur schwebenden Unwirksamkeit, während in England eine (gerichtliche) Anfechtbarkeit zugunsten des benachteiligten Geschäftsherrn besteht. Diese Gemeinsamkeiten und Unterschiede bieten einen Rahmen für die Suche nach einer gemeineuropäischen Lösung. Rechtsvereinheitlichende Vorschläge existieren bereits in den von der Lando-Kommission ausgearbeiteten Principles of European Contract Law und den Principles of International Commercial Contracts von UNIDROIT. Festner entwickelt diese Bestimmungen durch einen deutsch-englischen Rechtsvergleich weiter.

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Interessenkonflikte im deutschen und englischen Vertretungsrecht, Stephan Festner

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2006
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