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Minderheitenschutz und Menschenrechte

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Am 17. Juni 1991 unterzeichneten die Außenminister Polens und Deutschlands in Bonn den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag, nachdem zuvor am 11. November 1990 der Grenzvertrag über die Oder-Neiße-Grenze als westliche Grenze Polens geschlossen wurde. Der Nachbarschaftsvertrag legte erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg die Rechte der deutschen Volksgruppe fest, ohne jedoch auf die Minderheitenschutzverpflichtung hinzuweisen, die aus der Übernahme von Territorien mit fremdnationaler Bevölkerung resultiert. Gleichzeitig trat Polen den Weg in die europäische Rechts- und Wertegemeinschaft an, sichtbar durch die Akzeptanz der Europäischen Menschenrechtskonvention 1993 und den Beitritt zur Europäischen Union 2004. Dennoch zeigen die Erfahrungen, dass der Schutz der Menschenrechte und Minderheiten in Osteuropa weiterhin Herausforderungen mit sich bringt. Die Beiträge des vorliegenden Bandes nähern sich diesem Thema aus unterschiedlichen Perspektiven. Der Minderheitenschutz in Osteuropa, insbesondere in Polen, wird analysiert und durch eine Dokumentation des 2005 verabschiedeten polnischen Minderheitengesetzes ergänzt. Der zentrale Aufsatz behandelt die Entwicklungen hin zur Entstehung des Nachbarschaftsvertrages von 1991, während andere Beiträge menschen- und eigentumsrechtliche Fragestellungen in Polen, Weißrussland und darüber hinaus thematisieren.

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Minderheitenschutz und Menschenrechte, Dieter Blumenwitz

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2006
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