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Die Befreiung vom Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

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Das Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verlangt von jedem, der mehr als 30 % der Anteile einer öffentlich gehandelten Kapitalgesellschaft erwirbt, allen anderen Aktionären ihre Aktien zu einem bestimmten Mindestpreis abzukaufen. Der hierdurch bewirkte Kontrahierungszwang bindet beim Angebotspflichtigen Beträge, die sich auf mehrstellige Millionen- bis Milliardenbeträge belaufen können. Aus diesem Grund kommt der Befreiung von der gesetzlichen Angebotspflicht ganz erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit enthält eine systematische Untersuchung aller Möglichkeiten einer Pflichtangebotsbefreiung nach dem WpÜG, unter Berücksichtigung von Tatbestand, Rechtsfolgen und Verfahren. Besondere Beachtung erfährt dabei die mittlerweile in Bundesrecht umgesetzte EU-Übernahmerichtlinie und ihre praktische Bedeutung für das Pflichtangebotsbefreiungsrecht.

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Die Befreiung vom Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), Martin Philipp Heuber

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2006
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