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Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte

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Direktdemokratische Elemente wie die Volksgesetzgebung und Referenden existieren in der deutschen Verfassungsordnung seit der Weimarer Republik. Ihre Vorgeschichte geht auf die Französische Revolution und ihren Leitgedanken der Volkssouveränität zurück. Ihre Entwicklung erfolgte unter mannigfachen politischen und rechtlichen Behinderungen. Sie wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft pervertiert. In der nunmehr über fünfzigjährigen Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland kam sie zunächst kaum zum Zuge. Seit den neunziger Jahren sind direktdemokratische Elemente in allen Ländern und Kommunen eingeführt worden und werden dort zunehmend praktiziert. Auf der Bundesebene existieren sie immer noch nicht. Der Verfasser zeichnet diese Entwicklung aus historisch-politischer, rechtlicher und rechtsdogmatischer Sicht nach. Dabei werden auch die andersartigen Entwicklungen in der Schweiz und in den USA herangezogen. Europäisierung und Globalisierung bestimmen nationalstaatliche demokratische Entscheidungsprozesse immer mehr. Die vorliegende Monographie liefert die erste zusammenhängende und umfassende Darstellung dieser Entwicklung. Dabei treten auch die gegenwärtigen Probleme von „Demokratie“ auf den nationalen und transnationalen Politikebenen hervor.

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Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte, Jürgen Wiegand

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2006
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