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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

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Arbeitnehmer haben bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Hauptanwendungsfall ist dabei die krankheitsbedingte Unfähigkeit zu arbeiten. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber jedoch unverzüglich mitteilen, ebenso deren voraussichtliche Dauer. Die Höhe der Fortzahlung richtet sich nach dem ausgefallenen Entgelt. Geregelt ist dies im Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Autor definiert zunächst den anspruchsberechtigten Personenkreis, zu dem auch geringfügig und kurzzeitig Beschäftigte gehören. Dann geht er auf die Ursachen der Arbeitsverhinderung ein, wie z. B. selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit oder Sonderfälle von Arbeitsunfähigkeit, u. a. im Zusammenhang mit dem Wehrdienst oder mit Kuren. Weitere Kapitel behandeln die Anspruchsdauer, die Höhe dieses Anspruchs, die Anzeigepflichten sowie das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers. Eine Darstellung der Entgeltfortzahlungsversicherung schließt den Band ab. Enthalten ist auch das seit 1.1.2006 geltende neue Aufwendungsausgleichsgesetz. Mit dieser handlichen Broschüre sind sowohl Arbeitgeber – insbesondere Personalsachbearbeiter – als auch Arbeitnehmer über die aktuelle Rechtslage treffsicher informiert.

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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Horst Marburger

Langue
Année de publication
2001,
État du livre
Bon
Prix
3,35 €

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