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Das Pferdekaufrecht nach der Schuldrechtsmodernisierung

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Noch bis zum 01. Januar 2002 galten für die Mängel-gewährleistung beim Pferdekauf die Sonderregeln der §§ 481 ff. BGB a. F. in Verbindung mit der wohl jedem Pferdesportler und Züchter bekannten Kaiserlichen Viehmängelverordnung aus dem Jahre 1899. Diese antiquierten Vorschriften wurden im Rahmen der Schuldrechtsreform ersatzlos abgeschafft. Der Pferdekäufer kann seitdem unter denselben Voraussetzungen wie der Käufer von Gebrauchsgegenständen Sachmän-gel geltend machen. In der vorliegenden Arbeit wird das neue „Pferdekaufrecht“ vom Vertragsschluss unter Einbeziehung tierärztlicher Kaufuntersuchungen bis hin zum Auktionskauf systematisch und unter Auswertung einer Vielzahl bislang unveröffentlichter Urteile aufgearbeitet und kritisch beleuchtet. Besondere Schwerpunkte bilden der neue Mangelbegriff und die sich daraus ergebende Definitionsprobleme bei der „Kaufsache Pferd“ sowie die viel diskutierten Fragen des Verbrauchsgüterkaufs. Der Verfasser setzt sich intensiv mit den Schwierigkeiten der Anwendung des neuen Kaufrechts auf das Lebewesen Pferd auseinander, diskutiert erste Auslegungsansätze aus Rechtsprechung und Literatur und zeigt Lösungen für die zahlreichen höchstrichterlichen noch ungeklärten Fragen des Pferdekaufs auf.

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Das Pferdekaufrecht nach der Schuldrechtsmodernisierung, Lorenz Neumann

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2006
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