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Stand der EU-Harmonisierung in der Tschechischen Republik im Bereich des Kartellrechts

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Das Werk befasst sich mit der Anpassung des tschechischen Kartellrechts an den EU-Standard. Dabei wird zunächst auf das europäische Kartellrecht eingegangen, das heißt es werden die folgenden Bereiche nach europäischem Recht dargestellt: wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, die Fusionskontrolle und das öffentliche Beihilferecht. Diese Bereiche werden sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht beleuchtet. Der Schwerpunkt der Begutachtung liegt auf der Darstellung des neuen Kartellverfahrensrechts und des neuen Fusionskontrollverfahrens, die am 1.5.2004 in Kraft getreten sind. In einem zweiten Abschnitt wird das geltende tschechische Kartellrecht dargestellt. Zu Beginn dieses Abschnitts wird die historische Entwicklung des tschechischen Kartellrechts beschrieben. Dann werden entsprechend dem ersten Abschnitt wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, die Fusionskontrolle und das öffentliche Beihilferecht in der Tschechischen Republik begutachtet. Der Gesetzestext des tschechischen Kartellgesetzes steht dabei im Mittelpunkt der Betrachtung. Aber auch die Anwendung des geschriebenen Rechts durch das Wettbewerbsamt wird analysiert, das heißt aus allen oben genannten Teilbereichen des Kartellrechts werden Entscheidungen des Wettbewerbsamtes ausgewertet. Am Ende der Arbeit werden die Grundaussagen zusammengefasst, der Stand der EU-Harmonisierung bewertet und ein Ausblick für die Zukunft gegeben.

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Stand der EU-Harmonisierung in der Tschechischen Republik im Bereich des Kartellrechts, Tomáš Cahlík

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2006
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