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Steuerrechtliche Aspekte der Gründung und Sitzverlegung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea)

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Mit der Einführung der Societas Europaea (SE) wurde die Gründung einer supranationalen Aktiengesellschaft ermöglicht, die grenzüberschreitend agierenden Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen bietet. Um die Vorteile der SE für europaweite Umstrukturierungen zu realisieren, ist jedoch eine nationale rechtliche Basis erforderlich, die grenzüberschreitende Gründungen und Sitzverlegungen nicht benachteiligt. Besonders im Steuerrecht sind diese Vorgänge problematisch, da ein Steuerhoheitswechsel zu einem Verlust inländischen Steuersubstrats führen kann. Dirk Aßmann untersucht, ob bei Gründung oder Sitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven im Betriebsvermögen erfolgen muss oder ob eine steuerneutrale Übertragung unter dem Schutz der jeweiligen Steuerhoheit möglich ist. Nach einem Überblick über die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Grundlagen der SE werden die ertragsteuerlichen Prinzipien erläutert, die für die steuerlichen Folgen relevant sind. Die Analyse der ertragsteuerrechtlichen Konsequenzen der Gründungsalternativen und Sitzverlegungen erfolgt auf Basis nationaler steuerrechtlicher Normen, wobei Unterschiede zur teilweise umgesetzten steuerrechtlichen Fusionsrichtlinie aufgezeigt werden. Der Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen der grenzüberschreitenden Steuerentstrickung. Abschließend werden europarechtliche Konflikte und ein Gestaltungsvorschlag für eine europarechtskonforme Besteuerung grenz

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Steuerrechtliche Aspekte der Gründung und Sitzverlegung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea), Dirk Aßmann

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2006
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