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Konstitutionalismus und Verfassungskonflikt

Symposion für Dietmar Willoweit

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Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts war geprägt von der Inkompatibilität des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen am Gesetzgebungsverfahren und an der Etatgestaltung. Verweigerte die Volksvertretung ihre Zustimmung zum Budget, fehlten der monarchischen Exekutive die Mittel, die Staatsaufgaben zu erfüllen und die Gesetze durchzuführen. Sowohl in Kurhessen 1850 als auch in Preußen 1862 entstand daraus ein Verfassungskonflikt, der einen verfassungsrechtlichen und politisch-praktischen Ausnahmezustand schuf. Durchsetzen konnte sich in der systemimmanenten Pattsituation derjenige, welcher auch im Ausnahmezustand den Zugriff auf die Machtmittel der Exekutive, namentlich auf das Militär, hatte, also der Monarch. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktlösung durch den Monarchen mit seiner Position als nicht verantwortlicher Träger der einheitlichen Staatsgewalt hat eine zentrale Bedeutung für das Verständnis der deutschen Verfassungsgeschichte zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus.

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Konstitutionalismus und Verfassungskonflikt, Ulrike Müßig

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2006
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