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Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin

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Das Polizei- und Ordnungsrecht ist Rechtsgrundlage für den Zweig der Öffentlichen Verwaltung, der sich mit der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung befasst. Es enthält die Rechtssätze (Befugnisnormen), nach denen die Polizei und die Ordnungsbehörden hoheitlich tätig werden. Zugleich regelt es deren Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörden wie auch die Inanspruchnahme und Entschädigungsansprüche von Personen. Dieses Studienbuch kommentiert eingehend die einzelnen Vorschriften des ASOG Bln. Es enthält ferner die so wichtigen gesetzliche Verknüpfungen zur StPO, zum VersG, UZwG Bln und BlnDSG. Einleitend ist der Kommentierung der Vorschriften ein Überblick über Ursprung und Entwicklung der Polizei- und Ordnungsverwaltung mit unverzichtbaren Rechtsbezügen vorangestellt.

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Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin, Michael Knape

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2016
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