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Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin

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Das Polizei- und Ordnungsrecht ist Rechtsgrundlage für den Zweig der öffentlichen Verwaltung, der sich mit der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung befasst. Es enthält die Rechtssätze, nach denen die Polizei und die Ordnungsbehörden hoheitlich tätig werden und regelt die Aufgaben, die Zuständigkeiten, die Eingriffs- und Zwangsbefugnisse, die Inanspruchnahme und Entschädigungsansprüche von Personen sowie entsprechend den Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten. Das vorliegende, in mehreren Auflagen bewährte Studienbuch kommentiert eingehend die einzelnen Vorschriften des ASOG Bln und kann insoweit auch bei der Auslegung der Polizeigesetze anderer Bundesländer von Nutzen sein. Es enthält ferner einen Überblick über Ursprung und Entwicklung der Polizei- und Ordnungsverwaltung sowie eine Reihe ergänzende Vorschriften, wie z. B. das UZwG Berlin und das BlnDSG etc.

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Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin, Michael Knape

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2006
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