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Mit dem im Jahr 2001 eingeführten § 28 a Betriebsverfassungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, Betriebsratsaufgaben auf Arbeitsgruppen zu übertragen. Das BetrVG sieht damit erstmals eine direkte Teilhabe von Arbeitnehmern an der betrieblichen Mitbestimmung vor. Die Autorin befasst sich mit den Problemen bei der Aufgabendelegation auf Arbeitsgruppen, beim Abschluss von Gruppenvereinbarungen und mit der Arbeitsgruppe im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Das Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitnehmer und Gewerkschaften gleichermaßen interessierende Thema ist aktuell und bislang kaum Gegenstand intensiver wissenschaftlicher Erörterungen gewesen.
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Die Arbeitsgruppe nach § 28 a BetrVG, Juliane Tüttenberg
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- 2006
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