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Die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

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Aufsichtsräte sind oftmals äußerst heterogen zusammengesetzt: Neben Bankiers und hoch qualifizierten Vorstandsmitgliedern anderer Großunternehmen können als Vertreter der Kleinaktionäre auch Hausfrauen und Rentner im Aufsichtsrat sitzen. In mitbestimmten Unternehmen ist der Aufsichtsrat hälftig bzw. drittelparitätisch mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche in den letzten Jahrzehnten, jüngste Gesetzesänderungen und aktuelle Haftungsfälle haben im gesellschaftsrechtlichen Schrifttum zu einer ausufernden Diskussion über die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder geführt. Simon Dürr überprüft die zu diesen Fragen geäußerten Auffassungen und geht insbesondere der Fragestellung nach, ob die uneinheitliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder zu einer unterschiedlichen Pflichtenbindung oder gar zur Subjektivierung des aktienrechtlichen Sorgfaltsmaßstabs zwingt. Der Autor betrachtet die wesentlichen Mitwirkungspflichten der Aufsichtsratsmitglieder und leitet davon die an das Aufsichtsratsmitglied gestellten Sorgfaltsanforderungen ab. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Problematik der Kollegialentscheidung. Der Autor: Jahrgang 1979; 1998 Abitur; 2003 Erstes juristisches Staatsexamen; 2004 Master of Business Law (Köln); 2005 Promotion; zugleich freie Mitarbeit in einer Großkanzlei (Bereiche M& A und IT& C); bis 2006 Referendar am Landgericht Köln.

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Die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern einer Aktiengesellschaft, Simon Dürr

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2005
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