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Neuordnung des Medienrechts

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Die Medien sind bislang sektoral reguliert, wobei für Telekommunikation, Rundfunk, Mediendienste und Teledienste jeweils eigene Gesetze mit unterschiedlichen Anforderungen gelten. Diese Dienstetypen unterliegen verschiedenen Aufsichtsstrukturen, die je nach Aufsichtsgegenstand wie Wettbewerb, Jugendschutz und Datenschutz variieren. Gleichzeitig konvergieren technische Systeme und Dienste, was die rechtliche Zuordnung zu bestehenden Rahmenbedingungen erschwert. Das Buch untersucht, wie das Recht auf die zunehmende Konvergenz digitaler Techniken reagiert und sie gestaltet. Es stellt die Fragen, ob technische Innovationen einen neuen rechtlichen Rahmen benötigen und ob die bestehenden sektoralen Ordnungsrahmen mit ihren divergierenden Anforderungen noch zeitgemäß sind. Namhafte Autoren präsentieren und diskutieren kontroverse Standpunkte zu den Bereichen Rundfunk, Multimediarecht und Datenschutz, nachdem das Konvergenzphänomen dargestellt und bewertet wurde. So bietet das Buch aktuelle Erkenntnisse und Einschätzungen zur Weiterentwicklung des Regelungsrahmens für neue Medien. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht und Professor für Öffentliches Recht an der Universität Kassel, leitet die »Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)«.

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Neuordnung des Medienrechts, Alexander Roßnagel

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2005
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