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Viele Betriebe setzen heute elektronische Netze für das betriebliche Lernen ein, wobei die Entwicklung darauf abzielt, Lernen mit Wissensmanagement und Organisationsentwicklung zu verknüpfen. E-Learning-Formen fördern die Leistungssteigerung und bieten Beschäftigten neue Entwicklungschancen, können jedoch auch Ängste hervorrufen, nicht mithalten zu können. Betriebsräte haben Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Gestaltung von E-Learning-Konzepten, und die Einführung sowie Durchführung können in Betriebsvereinbarungen geregelt werden, beispielsweise in Bezug auf Weiterbildung oder Datenschutz. In einigen Betrieben existieren spezifische Regelungen zum E-Learning, die jedoch noch nicht weit verbreitet sind. Die Arbeitshilfe präsentiert exemplarisch Regelungen aus fünf Unternehmen: zwei Banken, ein Sozialversicherungsbetrieb, ein metallverarbeitendes Unternehmen und ein Unternehmen für Datenverarbeitung und Softwareentwicklung. Sie behandelt Ziele, Rahmenbedingungen, Qualitätsmerkmale, Datenschutz und die Beteiligungsverfahren des Betriebsrates. Zudem zeigt die Arbeitshilfe auf, wie elektronische Netze für das Lernen genutzt werden können und welche Handlungsmöglichkeiten Betriebsräte dabei haben. Sie erläutert verschiedene E-Learning-Formen, Methoden und technische Voraussetzungen und klärt wichtige Begriffe.
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Nutzung elektronischer Netze zur Unterstützung des Lernens im Betrieb (E-Learning), Johannes Koch
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- 2004
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