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Nutzung elektronischer Netze zur Unterstützung des Lernens im Betrieb (E-Learning)

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Viele Betriebe nutzen heute elektronische Netze für das betriebliche Lernen. Die Entwicklung geht dahin, Lernen mit Wissensmanagement und betrieblicher Organisationsentwicklung zu verzahnen. Die verschiedenen Formen des E-Learning zielen auf betriebliche Leistungssteigerung, bieten aber Beschäftigten auch neue Entwicklungschancen. Doch nicht zu vergessen: Bei manchen Beschäftigten werden auch Ängste geweckt, nicht mehr mithalten zu können. Betriebsräte haben Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Ausgestaltung von E-Learning-Konzepten. Einführung, Bedingungen und Durchführung von E-Learning können in Betriebsvereinbarungen geregelt werden - etwa in solchen zur Weiterbildung oder zum Datenschutz. In manchen Betrieben gibt es inzwischen aber auch spezifische Regelungen zum E-Learning in gesonderten Vereinbarungen. Sie sind aber noch nicht sehr verbreitet. In der Arbeitshilfe werden exemplarisch Regelungen aus fünf Unternehmen vorgestellt: Zwei Banken, ein Betrieb der Sozialversicherung, ein metallverarbeitendes Unternehmen und ein Unternehmen für Datenverarbeitung und Softwareentwicklung. Geregelt werden Ziele von E-Learning, Rahmenbedingungen und Qualitätsmerkmale, Datenschutz und Verfahren der zur Beteiligung des Betriebsrates. Außerdem zeigt die Arbeitshilfe Wege auf, wie sich elektronische Netze für das Lernen in Unternehmen nutzen lassen und welche Handlungsmöglichkeiten Betriebsräte dabei haben. Sie erläutert die verschiedenen Formen, Methoden und technischen Voraussetzungen des E-Learning und klärt wichtige Begriffe. weitere Informationen

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Nutzung elektronischer Netze zur Unterstützung des Lernens im Betrieb (E-Learning), Johannes Koch

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2004
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