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Strafe für fremde Schuld?

Die Systematisierung des Strafbegriffs in der Spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre

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In der moraltheologischen und juristischen Lehre des 16. Jahrhunderts wurden der Begriff der Strafe, das Schuldprinzip und die Frage, ob der eine für den anderen bestraft werden durfte, diskutiert. Die strafrechtliche Kollektivhaftung erörterte man am Beispiel der Exkommunikation von Städten und Gemeinden. Die Mitbetroffenheit der Familie war Thema bei der Frage, ob der Sohn für den Vater bestraft werden durfte. Das Buch beschäftigt sich ausführlich mit diesen Diskussionen und zeigt zudem die Entwicklung seit dem Mittelalter auf, in welchem Schuldprinzip und Personalität der Strafe für die Rechtsgelehrten noch nicht selbstverständlich waren. Thomas von Aquin hatte in seiner auf Aristoteles aufbauenden Straftheorie den Begriff der eigentlichen Strafe auf die Sündenstrafe festgelegt. In der spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre wurde der moraltheologische Begriff der Sündenstrafe sodann auf die Jurisprudenz übertragen und damit der Grundstein für die noch heute wirksame Vorstellung von dem sittlichen Vorwurf der Strafe gelegt.

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Strafe für fremde Schuld?, Harald Maihold

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2005
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