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Materialisierung, Flexibilisierung, Richterfreiheit

Generalklauseln im Spiegel der Antinomien des Privatrechtsdenkens

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Generalklauseln wie Treu und Glauben oder die Guten Sitten werden in der gegenwärtigen Privatrechtsdiskussion meist unter dem Aspekt ihrer näheren Konkretisierung behandelt, die ausgehend von den Grundsätzen der hergebrachten juristischen Methodenlehre auf die Ableitung präziserer, unmittelbar anwendbarer Rechtssätze gerichtet ist. Marietta Auer hinterfragt diesen Anspruch kritisch und zeigt, daß die Problematik der Generalklauseln nur von einem der herkömmlichen Methodenlehre übergeordneten rechtstheoretischen Blickwinkel, der die zwischen den Grundwertungen des Privatrechtsdenkens bestehenden Antinomien in ihrem historisch wandelbaren Spannungsverhältnis in den Mittelpunkt stellt, angemessen erfaßt werden kann. Auf dieser Grundlage erweist sich die Entwicklung der Generalklauseln während des 20. Jahrhunderts sowohl im deutschen als auch im amerikanischen Recht als Ausdruck der das gesamte Privatrechtsdenken prägenden Grundkonflikte zwischen Individualismus und Kollektivismus, Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit sowie zwischen Richterbindung und Richterfreiheit, von deren Berücksichtigung damit auch jede theoretische Behandlung der Generalklauselproblematik auszugehen hat. Ziel der Untersuchung ist damit ein Paradigmenwechsel in der Privatrechtstheorie, der über die Problematik der Generalklauseln hinaus von Bedeutung ist.

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Materialisierung, Flexibilisierung, Richterfreiheit, Marietta Auer

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2005
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