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Block und Plattenbauten sowie das Wohnumfeld in den Plattenbausiedlungen der neuen Bundesländer sind bisher überwiegend nicht barrierefrei nutzbar. Sie können jedoch durch Rampen und durch die An- bzw. Einordnung von Aufzügen barrierefrei gestaltet werden. Bei geringer Mobilitätsbeeinträchtigung der Mieter reichen oftmals gezielte Wohnungsanpassungsmaßnahmen aus, um weiter in der Wohnung wohnen bleiben zu können. Entsprechend dem Bedarf sind auch alten- und behindertengerechte Wohnungen nach DIN 18025 Teil 2 (Barrierefreie Wohnungen, Planungsgrundlagen) und rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18025 Teil 1 (Barrierefreie Wohnungen, Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, Planungsgrundlagen) in die vorhandenen Wohngebäude einzuordnen, um älteren Menschen, die infolge ihrer Behinderung in der normalen Wohnung nicht mehr verbleiben können, geeigneten Wohnraum in ihrer vertrauten Umgebung anzubieten. Es gibt bereits Beispiele für eine im Vergleich zum Wohnungsneubau kostengünstige rollstuhlgerechte Umgestaltung von Bestandswohnungen. Die aus den bisherigen Untersuchungen zur alten- und behindertengerechten Umgestaltung von Block- und Plattenbauten erzielten Ergebnisse werden zusammengefaßt und im Detail erläutert.
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Wohnungsanpassung in Block- und Plattenbauten,
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- 2004
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