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Der Anwendungsbereich der Europäischen Insolvenzverordnung und die Auswirkungen auf das deutsche Insolvenzrecht

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Durch die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) wird das europäische Kollisionsrecht für grenzüberschreitende Insolvenzen vereinheitlicht. Damit entsteht ein Konkurrenzverhältnis zum deutschen nationalen und internationalen Insolvenzrecht sowie zu anderen europäischen Verordnungen. Der Verfasser untersucht die Anknüpfungspunkte der EuInsVO und entwickelt Kriterien zur Abgrenzung der einzelnen Anwendungsbereiche. Hieraus ergeben sich insbesondere auch Anregungen für eine spätere Anpassung der EuInsVO. Eine Analyse der speziellen Auswirkungen der EuInsVO auf grenzüberschreitende Konzerninsolvenzen ergibt, dass eine Koordination der einzelnen Insolvenzverfahren innerhalb eines Konzerns nicht über die EuInsVO, sondern nur durch Insolvenzverwalterverträge möglich ist.

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Der Anwendungsbereich der Europäischen Insolvenzverordnung und die Auswirkungen auf das deutsche Insolvenzrecht, Roman Schmiedeknecht

Langue
Année de publication
2004
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(souple),
État du livre
Très bon
Prix
2,79 €

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Titre
Der Anwendungsbereich der Europäischen Insolvenzverordnung und die Auswirkungen auf das deutsche Insolvenzrecht
Langue
Allemand
Éditeur
Peter Lang
Publié
2004
Format
souple
Pages
250
ISBN10
3631533780
ISBN13
9783631533789
Séries
Description
Durch die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) wird das europäische Kollisionsrecht für grenzüberschreitende Insolvenzen vereinheitlicht. Damit entsteht ein Konkurrenzverhältnis zum deutschen nationalen und internationalen Insolvenzrecht sowie zu anderen europäischen Verordnungen. Der Verfasser untersucht die Anknüpfungspunkte der EuInsVO und entwickelt Kriterien zur Abgrenzung der einzelnen Anwendungsbereiche. Hieraus ergeben sich insbesondere auch Anregungen für eine spätere Anpassung der EuInsVO. Eine Analyse der speziellen Auswirkungen der EuInsVO auf grenzüberschreitende Konzerninsolvenzen ergibt, dass eine Koordination der einzelnen Insolvenzverfahren innerhalb eines Konzerns nicht über die EuInsVO, sondern nur durch Insolvenzverwalterverträge möglich ist.