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Entstehungsschwäche und Bestandsstärke des verfassungsrechtlichen Eigentums

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Die Untersuchung basiert auf der Eigentumsrechtsprechung des BVerfG und behandelt das kontrovers diskutierte Spannungsverhältnis zwischen der verfassungsunmittelbaren Eigentumsgewährleistung (Art. 14 I 1 GG) und der Inhalts- und Schrankenbestimmungskompetenz des Gesetzgebers (Art. 14 I 2 GG). Der Verfasser zeigt, dass das BVerfG diesen Konflikt nicht durch Vorrang einer Bestimmung, sondern durch ein Wechselspiel löst. Im ersten Teil wird der Konflikt analysiert, indem das BVerfG die Schutzobjekte ermittelt, die unter die Bestandsgarantie des Art. 14 I 1 GG fallen. Es wird eine zweistufige Prüfungsfolge dargestellt: Zunächst wird gemäß Art. 14 I 2 GG das Vorliegen einer einfachgesetzlichen Rechtsposition geprüft, gefolgt von einer Qualifikationsprüfung anhand von fünf strukturellen Merkmalen des Eigentumsgrundrechts, die aus Art. 14 I 1 GG abgeleitet werden. Der zweite Teil beleuchtet das Spannungsverhältnis aus der Perspektive der gesetzgeberischen Befugnis zur Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums. Der Verfasser argumentiert, dass das BVerfG den Enteignungsbegriff auf klassische Güterbeschaffung beschränkt. Zudem werden zwei Arten von Regelungen gemäß Art. 14 I 2 GG vorgestellt: Ausgestaltungen, bei denen keine Eingriffe in bestehende Eigentumsrechte möglich sind, und Umgestaltungen, bei denen solche Eingriffe zulässig sind. Abschließend werden die Bindungen des Gesetzgebers bei diesen Regelungen untersucht.

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Entstehungsschwäche und Bestandsstärke des verfassungsrechtlichen Eigentums, Markus Appel

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2004
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