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Der Datenumgang innerhalb des Kreditinformationssystems der SCHUFA unter besonderer Berücksichtigung des Scoring-Verfahrens ASS und der Betroffenenrechte

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Seitdem es Handel gibt, besteht das Bedürfnis, sich vor der Eingehung von vertraglichen Bindungen über die Bonität des Vertragspartners zu informieren. Im Bereich der Kreditaufnahme zur Finanzierung von Konsumgütern übernimmt die SCHUFA bei der Bereitstellung von Kreditnehmerinformationen eine tragende Funktion. Sie kann gegenwärtig 5.818 Unternehmen zu ihren Kunden zählen und erfasst ca. 72% der Bundesbürger in ihrem Datenbestand. Vor dem Hintergrund der beim Informationsaustausch bestehenden Gefahren für das Persönlichkeitsrecht untersucht der Autor nach einer Erläuterung des SCHUFA-Verfahrens den Rechtsrahmen für die Übermittlung der verwendeten Bonitätsdaten und unterbreitet Vorschläge für die Schließung bestehender Lücken. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die rechtliche Überprüfung des Scoring-Verfahrens der SCHUFA, in deren Brennpunkt die Klärung der Frage steht, ob den an eine datenschutzrechtskonforme Übermittlung zu stellenden Anforderungen derzeit entsprochen wird. Abgerundet wird die Arbeit durch eine Darstellung der Möglichkeiten, die dem Betroffenen nach datenschutzrechtlichen und zivilrechtlichen Regelungen bei der Verfolgung seiner Rechte zur Verfügung stehen.

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Der Datenumgang innerhalb des Kreditinformationssystems der SCHUFA unter besonderer Berücksichtigung des Scoring-Verfahrens ASS und der Betroffenenrechte, G. Michael Beckhusen

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2004
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