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Person, Subjekt, Bürger

Zur Legitimation von Strafe.

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In der deutschsprachigen Diskussion zur Legitimation von Strafe hat sich in den letzten Jahren ein bemerkenswerter Trend vollzogen. Die Auffassung, dass selbst die fortschrittlichsten Präventionstheorien, insbesondere die positive Generalprävention, nicht die erwarteten Ergebnisse liefern konnten, gewinnt an Bedeutung. Infolgedessen richtet sich das wissenschaftliche Interesse wieder vermehrt auf Vergeltungslehren. Michael Pawlik zeigt auf, dass sowohl die Abkehr von präventiven als auch die Rückkehr zu retributiven Straftheorien gerechtfertigt sind. Er entwickelt auf Basis einer detaillierten Kritik an bisherigen Auffassungen ein neuartiges, freiheitstheoretisch abgesichertes Verständnis der Vergeltungstheorie. Diese Konzeption unterscheidet verschiedene Unrechtsformen: das „Unrecht der Person“, das „Unrecht des Subjekts“ und das „Unrecht des Bürgers“. Das spezifisch strafrechtliche Unrecht wird als Unrecht des Bürgers verstanden. Der Täter verletzt nicht nur seine Pflicht gegenüber dem Opfer, sondern auch seine Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem gemeinsamen bürgerschaftlichen Projekt eines „Friedens durch Recht“. Die Strafe antwortet auf diese Loyalitätsverweigerung, indem sie den Täter an seiner Mitverantwortung für das Allgemeine festhält und ihn auf diese Weise „als Vernünftiges“ ehrt (Hegel).

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Person, Subjekt, Bürger, Michael Pawlik

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2004
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