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Der "Ordre public" als Grenze der Biopatentierung

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Inwieweit Teile der belebten Natur und insbesondere des menschlichen Genoms durch sog. Biopatente rechtlich geschützt werden können, regelt innerhalb der EG die Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Während sie ihren Gegnern Anlass gibt zu Schlagworten wie „Kein Patent auf Leben“, „Ausverkauf der Natur“ und „Kommerzialisierung des menschlichen Körpers“, halten Befürworter diese Befürchtungen für ungerechtfertigt. Sie verweisen auf die mit der Richtlinie gewonnene Rechtssicherheit und Harmonisierung als wesentliche Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen in der europäischen Biotechnologie-Industrie. Das Buch beleuchtet die rechtlichen Grenzen, die der Biopatentierung nach Maßgabe des EG-Rechts durch den „ordre public“ gesetzt werden (Vorbehalt der „öffentlichen Ordnung“ und „guten Sitten“, Grundsatz der Nicht-Kommerzialisierbarkeit des menschlichen Körpers). Die Funktion des „ordre public“-Vorbehalts innerhalb der Richtlinie wird ebenso analysiert wie dessen Konkretisierung durch patentrechtliche und außerpatentrechtliche Normen auf den verschiedenen Rechtsebenen. Schließlich wird die Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Recht im Lichte der „ordre public“-Problematik dargestellt.

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Der "Ordre public" als Grenze der Biopatentierung, Tanja Barton

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2004
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