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Eheschließung und Eheauflösung im indischen Familienrecht

Rechtsvergleichung und "ordre public"

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Das indische Recht kennt kein einheitliches Familienrecht, vielmehr besteht eine personale wie regionale Rechtszersplitterung. Dabei verfügen die Glaubensgemeinschaften der Hindus, Buddhisten, Jainas und Sikhs über ein staatlich normiertes Eherecht, ebenso wie Christen und Parsen. Dagegen sind die Eherechte von Moslems und Juden nur in geringem Maße kodifiziert. Neben diesen an die Religionszugehörigkeit anknüpfenden Eherechten bietet der indische Gesetzgeber jedermann die Möglichkeit, sich unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit für ein ziviles Eherecht zu entscheiden. Die Arbeit stellt die verschiedenen Rechte und ihre Anwendung vor ihrem religiösen, geschichtlich-kulturellen und sozialen Hintergrund dar. Abschließend wird die Anwendbarkeit der indischen Eherechte in Deutschland im Lichte des ordre-public-Vorbehalts erörtert.

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Eheschließung und Eheauflösung im indischen Familienrecht, Alexandra von Oppen

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2004
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