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Die Studie veranschaulicht, wie das veraltete System des Schulrechts und des Verwaltungsstaats in Deutschland Reformen im Schulunterricht, insbesondere im Geschichtsunterricht, behindert. Sie skizziert die Ziele der Fachdidaktik für den historischen Unterricht und identifiziert geeignete Verfahren aus der Forschung. Der Begriff der Öffnung der Schule wird anhand zweier Bereiche erläutert: Die Öffnung des Geschichtsunterrichts zielt auf eine moderne Lehrgestaltung ab, die sowohl pädagogische als auch fachdidaktische Nachhaltigkeit anstrebt. Das Prinzip der Öffnung des Klassenzimmers bezieht sich auf die Integration außerschulischer Lernorte wie historischer Schauplätze in den Unterricht. Es wird aufgezeigt, dass diese Verfahren häufig an der schulrechtlichen Realität scheitern. Negative Beispiele aus Bayern und Nordrhein-Westfalen stehen modernen Rechtskodifikationen in Österreich gegenüber. Der Befund, dass praxisgerechter Unterricht oft gegen bestehende Rechtsnormen verstößt, wird historisch im Kontext des deutschen Verwaltungsstaats erklärt. Das abschließende Kapitel bietet Wege aus diesem Dilemma auf, die zwar wenig spektakulär, aber langfristig wirksam sind. Zudem werden Irrwege und Fehlschlüsse thematisiert, um zu verdeutlichen, dass das Grundproblem in jeder Epoche neu auftritt.
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Praxis gegen Recht, Stefan Benz
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- 2004
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