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Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung de lege lata und de lege ferenda

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Die Abberufung des Pflichtverteidigers stellt in der Praxis häufig ein Problem dar, da die rechtlichen Voraussetzungen für deren Aufhebung nach wie vor unklar sind. Christian Theiß analysiert die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung, um diese dogmatische Unsicherheit zu beseitigen. Im Fokus steht die Diskussion der Aufhebung „aus wichtigem Grund“, einer ungeschriebenen Generalklausel, die Theiß anhand der Entscheidung BVerfGE 39, 238 darstellt und die abweichenden Rücknahmekonzeptionen in der neueren Literatur untersucht. Zudem wird umfangreiches Fallmaterial aus der Rechtsprechung analysiert. Theiß kommt zu dem Schluss, dass sowohl die Rechtsprechung als auch die herrschende Lehre ein falsches Grundverständnis der BVerfG-Entscheidung haben. Er hält die allgemein akzeptierte Definition des „wichtigen Grundes“ für zu weitgehend und plädiert für eine restriktive Auslegung dieser Voraussetzung, die die gesetzlichen Wertungen berücksichtigt. Auch die Rechtsmittelmöglichkeiten des Pflichtverteidigers gegen die Abberufung werden thematisiert. Theiß widerspricht der vorherrschenden Ansicht, die eine Beschwer des Pflichtverteidigers verneint, und argumentiert, dass der Verteidiger eine Verletzung seiner Berufsfreiheit geltend machen kann, sofern die Abberufung nicht auf Antrag oder mit Zustimmung des Beschuldigten erfolgt. Die Ergebnisse werden in einen Gesetzesentwurf gefasst, der als Grundlage für weitere Diskussionen dien

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Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung de lege lata und de lege ferenda, Christian Theis

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2004
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