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Randolf Schnorr beschäftigt sich mit der richtigen Erfassung der Bruchteilsgemeinschaft als gemeinschaftlicher Rechtszuständigkeit und als Ausfluß von Ansprüchen und Befugnissen sowie deren Begrenzung unter den Teilhabern. Dazu erarbeitet er ein dingliches Gemeinschaftsmodell, welches mit der Bezeichnung "Relativierung dinglicher Befugnisse6quot; plastisch gemacht wird. Dieses beruht auf einer Neubewertung der geschichtlichen Grundlagen des Instituts und auf der strikten Durchführung des Grundsatzes der Privatautonomie der Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft. Die dabei erzielten Ergebnisse betreffen unter anderem die Tragweite der Verpflichtung der Teilhaber zur Schonung des gemeinschaftlichen Gegenstands, die Geltung des Spezialitätsprinzips und die Zulässigkeit eines Anteilverzichts.
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Die Gemeinschaft nach Bruchteilen (§§ 741 - 758 BGB), Randolf Schnorr
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- 2004
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