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Neuregelungen des deutschen Internationalen Insolvenzverfahrensrechts

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Die Europäische Insolvenzverordnung ist am 31. Mai 2002 in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft mit Ausnahme Dänemarks in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Insolvenzrechts vom 14. März 2003 Ausführungsvorschriften zur EulnsVO in das EGInsO eingestellt und das autonome Internationale Insolvenzrecht im Elften Teil der Insolvenzordnung kodifiziert. Das autonome Internationale Insolvenzrecht gilt für die außerhalb des sachlichen und räumlichen Anwendungsbereichs der EuInsVO stehenden Insolvenzen, also für drittstaatenbezogene Insolvenzen und für grenzüberschreitende Insolvenzen von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Wertpapierfirmen. Der Verfasser legt die erste zusammenhängende Untersuchung des neuen Internationalen Insolvenzverfahrensrechts vor. Hierbei wurden rechtsvergleichende Bezüge zum englischen, französischen und italienischen Recht sowie zur EulnsVO hergestellt. Die Arbeit vermittelt einen Einblick in die Anwendungsprobleme der neuen Normen und unterbreitet Vorschläge, wie den festgestellten Kritikpunkten de lege lata und de lege ferenda abgeholfen werden könnte.

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Neuregelungen des deutschen Internationalen Insolvenzverfahrensrechts, Daniel Ludwig

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2004
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