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Beschränkung der Verlustberücksichtigung bei der Umstrukturierung von Körperschaften

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Die Möglichkeit, Verluste aus der Einkommenserzielung mit positiven Einkünften zu verrechnen, wurde durch moderne Steuergesetzgebung zunehmend eingeschränkt. Diese Einschränkungen haben sich zu einem Politikum entwickelt, da die Bundesregierung den „Subventionsabbau“ propagiert. Eine genaue Untersuchung ist notwendig, um festzustellen, welche „Subventionen“ tatsächlich staatliche Vergünstigungen sind, die ohne verfassungsrechtliche Bedenken abgebaut werden können. Einige dieser „Subventionen“ sind jedoch steuersystematisch notwendige Institutionen, deren Aufhebung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde. Das Buch analysiert fünf Vorschriften, die für die Verlustberücksichtigung bei der Umstrukturierung von Körperschaften relevant sind und in den letzten Jahren zu Ungunsten der Steuerpflichtigen verschärft wurden, insbesondere im Umwandlungssteuerrecht. Änderungen betreffen die Behandlung des Übernahmeverlustes bei der Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft, die seit dem Steuersenkungsgesetz von 2000 nicht mehr angesetzt werden kann. Auch die Regelungen zu Verlustvorträgen und deren Übernahme bei Umwandlungen wurden durch verschiedene Gesetze modifiziert, was die Voraussetzungen für die Verlustübernahme verschärft hat. Zudem wurde die Berücksichtigung von Verlustvorträgen im Körperschaftsteuerrecht erschwert.

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Beschränkung der Verlustberücksichtigung bei der Umstrukturierung von Körperschaften, Fabian Schmitz-Herscheidt

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2004
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