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Schwerbehindertenrecht

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Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) reformiert das SGB IX in mehreren Stufen. Mit der ersten Stufe 2017 wurden die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen grundlegend geändert, wodurch das Ehrenamt gestärkt wurde. Ab dem 1.1.2018 tritt die zweite Stufe des BTHG in Kraft, die eine neue Erstfassung des SGB IX beinhaltet. Teil 1 umfasst das neue Teilhaberecht, während Teil 2 die Überführung der Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX vorbereitet. Die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sind nun in Teil 3 zu finden. Dies führt zu einer umfassenden Neufassung und Umnummerierung vieler Paragrafen im SGB IX. Beispielsweise befindet sich der Zusatzurlaub jetzt in § 208 SGB IX statt in § 125. In der Reformauflage 2018 berücksichtigen die Autoren die ersten Stufen des BTHG und setzen sich kritisch mit den neuen Regelungen für die Schwerbehindertenvertretungen auseinander. Sie analysieren die praktischen Auswirkungen der Verbesserungen und die Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretungen. Die Autoren bringen ihre Expertise aus verschiedenen Bereichen ein, um die Veränderungen umfassend zu beleuchten.

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Schwerbehindertenrecht, Werner Feldes

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2018
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