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Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

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In einer Zeit knapper Finanzmittel kommt der Erhebung von Verwaltungsgebühren als Einnahmequelle für die Landes- und Kommunalverwaltung besondere Bedeutung zu. Im Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Regelungen zu den Verwaltungsgebühren im staatlichen Bereich, zu den Benutzungsgebühren für vom Land für öffentliche Zwecke unterhaltene Einrichtungen und Anlagen sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung praxisorientiert und leicht verständlich erläutert. Es folgen Erläuterungen zu den Tarifstellen 30, 30.5 und 31 des AGT, die für das Gebührenrecht relevant sind. Der Praxis-Kommentar informiert umfassend aktuell und kompetent über das Gebührenrecht in Nordrhein-Westfalen insbesondere: die Landesbehörden, die kommunalen Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtlichen Institutionen und Verbände, Verwaltungsgerichte, Verwaltungsschulen. Begründet von Josef Susenberger, Regierungsdirektor a. D., betreut von Jürgen Weißauer, Ministerialrat und Burghard Paulus Lenders, Ministerialrat, wird das Werk von Hans-Peter Kalenberg, Regierungsdirektor, Referent im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, überarbeitet und fortgeführt.

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Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Josef Susenberger

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2000
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